Krankenversicherung für geringfügig beschäftigte

  • Alles rund um die Krankenversicherung für Minijobber und Minijobberinnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Minijobber oder Minijobberin krankenversichert zu sein.
  • Informiere dich bei deiner Krankenkasse über deine genauen Ansprüche
  • Als geringfügig Beschäftigter musst du dir keine Sorgen um deine Krankenversicherung machen
  • Diese Regelung ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates
  • Versicherungsfreiheit aufgrund von Geringfügigkeit kommt in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowohl bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sogenannten Minijobs) als auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung in Betracht.
  • Sie sorgt dafür, dass niemand ohne Krankenversicherungsschutz ist
  • Du bist damit genauso krankenversichert wie jeder Vollzeitangestellte
  • Es lohnt sich, die Leistungen und Beiträge der einzelnen Kassen zu vergleichen
  • So bist du im Ernstfall bestens informiert und versorgt
  • Für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen hat der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent des Arbeitsentgelts zu zahlen, sofern der Beschäftigte selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert ist.
  • Auch wenn du nur wenig verdienst, ist deine Gesundheit abgesichert
  • Minijobber haben die Wahl, sich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern oder freiwillig in der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung versichern zu lassen.
  • Dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag, der dich absichert